부가기능
Arbeits- und Sozialrecht - Aufs�tze - Zur Mitbestimmung bei der Durchf�hrung des Altersverm�gensgesetzes - Das am 1. 1. 2002 in Kraft tretende AVmG er�ffnet neue Wege der betrieblichen Altersversorgung. Soweit dem nicht Tarifvertr�ge vorgreifen, hat der Arbeitgeber weitgehende - nicht durch zwingende Mitbestimmung beschr�nkte - Gestaltungsm�glichkeiten. Durch freiwillige Betriebsvereinbarungen k�nnen betrieblich praktikable L�sungen gefunden werden./
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