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Arbeits- und Sozialrecht - Aufsatz - Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2001 - Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 1998 / 2001 bzw. ab Rentenbeginn - Hat ein Arbeitgeber seinen ehemaligen Mitarbeitern bzw. deren Hinterbliebenen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt, so ist er gem�ss (section sign) 16 Abs. 1 BetrAVG verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Renten zu pr�fen und �ber die H�he einer eventuellen Anpassung nach billigem Ermessen zu entscheiden. Bode, Grabner und May liefern dazu eine Anleitung unter Ber�cksichtigung der massgeblichen statistischen Daten./
/ Bode, Christoph / Handelsblatt / Der Betrieb : Wochenschrift fu@r Betrieb / 198-200p. / 2001
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